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Informationen zur neuen Fachstelle ab 2020 (mdF 2.0)

Diese Seite richtet sich an Gemeinden, die über ihre Beteiligung an der neuen Fachstelle mit.dabei-Fricktal ab 2020 (mdF 2.0) entscheiden. Sie stützen sich dabei auf das „Konzept mit.dabei-Fricktal 2.0“ mit Stand 17. April 2019, das am 10. April 2019 präsentiert wurde. Hier finden Sie zusätzliche Informationen, die laufend ergänzt und angepasst werden. Bei Fragen zu mit.dabei-Fricktal dürfen Sie jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen. Auch Dominik Burkhardt, Leiter der Steuergruppe mdF 2.0 steht bei Fragen gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen zu mit.dabei-Fricktal und zum Konzeptprozess finden Sie hier auf unserer Homepage. 

Stand der Gemeindeentscheide

Folgende Gemeinderäte haben sich bereits entschieden, bei mdF 2.0 mitzumachen. Die Beteiligung gilt vorbehältlich der Zustimmung des Souveräns.

  • Bözen
  • Elfingen
  • Effingen
  • Frick
  • Gansingen
  • Gipf-Oberfrick
  • Herznach
  • Hornussen
  • Kaiseraugst
  • Kaisten
  • Laufenburg
  • Magden
  • Münchwilen
  • Oberhof
  • Oeschgen
  • Olsberg
  • Rheinfelden
  • Stein
  • Ueken
  • Wölflinswil
  • Zuzgen

Frequently Asked Questions (FAQ)

Im Folgenden sind Fragen, die uns Gemeinden in Zusammenhang mit der neuen Fachstelle mit.dabei-Fricktal stellten, und die entsprechenden Antworten aufgelistet.

Ist schon klar, wer der Leistungsträger von mdF 2.0 wird?

An der Informationsveranstaltung vom 10. April war noch nicht geklärt, welche Institution die Trägerschaft von mdF 2.0 übernehmen würde. Nun steht fest: Der Gemeindeverband Sozialbereiche Bezirk Rheinfelden (GSBR) ist als Leistungsträger von mit.dabei-Fricktal ab 2020 vorgesehen. Seitens Steuergruppe mdF 2.0 wurde dieser als neuer «Hafen» für mdF klar favorisiert und beim GSBR sind wir auf offene Ohren gestossen. Bereits hat der Vorstand des GSBR der Aufnahme von mdF als neue Dienstleistung zugestimmt und trifft die notwendigen Vorbereitungen. Detailklärungen können nach Bekanntwerden der teilnehmenden Gemeinden und nach der Abgeordnetenversammlung des GSBR vom 12.06.2019 angegangen werden. Ein separater Beschluss der Abgeordneten ist nicht erforderlich, weil mdF für die nicht an mdF teilnehmenden Verbandsgemeinden kostenneutral sein wird.

Warum soll unsere Gemeinde «mit dabei» sein?

Für eine Mitnutzung von mdF gibt es unzählige gute Gründe. Hier ein paar Beispiele:

  • Integration ist eines der Schlüsselthemen für unsere Zukunft – aus gesellschaftlichen, menschlichen und volkswirtschaftlichen (Erwerbsquote, Sozialkosten) Gründen. Auf Gemeindeebene können wir den (steigenden) Ausländeranteil nicht steuern, doch können wir die Integration vor Ort gezielt fördern und damit Probleme abwenden. Mit mdF tut dies Ihre Gemeinde im Verbund mit anderen Gemeinden und dem Kanton, was eine hohe Wirksamkeit der eingesetzten Mittel ermöglicht.
  • Sie können ein seit 8 Jahren bewährtes und stetig optimiertes Angebot mitnutzen.
  • Ihre Verwaltungsstellen erhalten professionelle Unterstützung bei integrationsspezifischen Fragen und Anliegen.
  • Ihre Migrationsbevölkerung erhält früh Erstinformationen und bedarfsweise Beratung. So kann sie sich schneller selbst zurechtfinden und selbst organisieren.
  • Schlüsselpersonen unterstützen beispielsweise Ihre Schule bei Gesprächen mit Eltern, wenn eine Verständigung aufgrund unbekannter Sprachen oder kultureller Differenzen schwierig ist.
  • Bestehende Angebote und Projekte werden besser abgestimmt (z.B. mittels Runder Tische), bekannter gemacht und folglich wirksamer. Auch die Wirkung der Regelstrukturen wird verstärkt.
  • Ohne «mit dabei» zu sein, ist der Zugang zu Fördergeldern des Kantons und anderer Stellen viel schwieriger, beispielsweise weil Kenntnis und Anknüpfungspunkte fehlen.
  • Sie erhalten eine Plattform zu den anderen mdF-Gemeinden, zum Kanton und zum Bund. So ist ein wertvoller Wissens- und Erfahrungsaustausch möglich.
  • Wenn nur schon eine Ihrer Nachbargemeinden «mit dabei» ist, resultieren zusätzliche Synergien durch lokale Vernetzung und Koordination, beispielsweise indem Angebote/Projekte gemeinsam genutzt werden (statt redundant aufgebaut).
  • Der Kanton trägt rund die Hälfte der Gesamtkosten. Eine Gemeinde alleine kann eine vergleichbare Leistung niemals zu ähnlich tiefen Kosten erbringen.
  • Das in mdF und somit in Integration investierte Geld zahlt sich mittelfristig mehrfach aus, indem Probleme vermindert (beispielsweise bei Schuleintritt oder durch Arbeitslosigkeit oder Segregation) und folglich volkswirtschaftliche Kosten reduziert werden (Arbeitslosengelder, Sozialhilfe, Platzierungskosten, Therapien etc.).

Bitte beachten Sie auch die untenstehenden spezifischen Argumente für kleinere und grössere Gemeinden sowie die anschaulichen Beispiele im Dokument «Ausgewählte Fallbeispiele von mit.dabei-Fricktal».

Warum ausgerechnet sollen wir als kleinere Gemeinde «mit dabei» sein?

  • Ihre Verwaltungsstellen, Regelstrukturen (z.B. Schulen), Fachorganisationen und Freiwilligen erhalten Zugang zu Wissen, Erfahrungen und Dienstleistungen, die eine kleinere Gemeinde unmöglich selbst aufbauen kann – und das erst noch zu einem äusserst moderaten Preis (entspricht wenigen Stellenprozenten).
  • In kleineren Gemeinden können nur schon einige wenige Sozialfälle (z.B. Familie mit mehreren fremdzuplatzierenden Kindern) die Sozialkosten aus dem Lot bringen. Jeder einzelne Fall, bei dem durch Prävention oder Unterstützung eine Bedürftigkeit verhindert oder vermindert werden kann, zahlt den Aufwand für mdF mehrfach zurück.

Bitte beachten Sie auch die obenstehenden generellen Argumente für eine Mitnutzung von mdF sowie die anschaulichen Beispiele im Dokument «Ausgewählte Fallbeispiele von mit.dabei-Fricktal».

Warum ausgerechnet sollen wir als grössere Gemeinde «mit dabei» sein?

  • Ihre Verwaltungsstellen und Regelstrukturen (z.B. Schulen) können sich aufs Kerngeschäft konzentrieren, was entlastet und Ressourcen freispielt.
  • Selbst in grossen Gemeinden lassen sich Wissen und Erfahrungen nicht im gleichen Umfang aufbauen wie im Verbund aller mdF-Gemeinden und mit dem Kanton.
  • Grössere Gemeinden weisen oft einen erhöhten Ausländeranteil auf, was die Hauptzielgruppe vergrössert. Der Preis für mdF wird jedoch pro Einwohner, also unabhängig des Ausländeranteils gerechnet.

Bitte beachten Sie auch die obenstehenden generellen Argumente für eine Mitnutzung von mdF sowie die anschaulichen Beispiele im Dokument «Ausgewählte Fallbeispiele von mit.dabei-Fricktal».

Warum erhöhen sich die Kosten für die bisherigen vier Gemeinden Laufenburg, Mumpf, Rheinfelden und Stein?

Die Finanzierung des Bundes (EKM) endet plangemäss Ende 2019. Der Bund trug rund 1/3 der Betriebskosten. Geschähe nichts anderes, müssten sich die Kosten für die Gemeinden verdoppeln (2/3 statt 1/3). Doch der Kanton erhöht seinen Anteil an den Betriebskosten wesentlich (rund 1/2 statt 1/3). Sofern eine stattliche Anzahl Gemeinden mdF mitnutzen, können zudem wesentliche Synergien realisiert werden. Die beiden Effekte a) Kantonsbeitrag und b) Synergien führen dazu, dass die Kosten der bisherigen Gemeinden nur leicht ansteigen und sich nicht verdoppeln (neu rund CHF 2.50/EW).

Ist zu befürchten, dass der Kanton bald aus der Finanzierung aussteigt und die Gemeinden mdF alleine tragen müssen?

Bund und Kanton finanzieren mdF seit 2012 mit. Der Bund steigt plangemäss nach zwei Perioden aus der Finanzierung aus. Sein Ziel ist, seine Periurban-Modellvorhaben in eine Regelstruktur zu überführen. Der Kanton sieht regionale Integrationsfachstellen wie mdF als wichtige Pfeiler zur Umsetzung der Verbundaufgabe Integrationsförderung. Entsprechend ist er an einer längerfristigen Zusammenarbeit mit den Gemeinden interessiert.

Der Kanton strebt an, jeweils für die Dauer der des Kantonalen Integrationsprogramms KIP einen Vertrag abzuschliessen (2020-2021, 2022-2025). Ein Ausstieg aus der Finanzierung ist nicht abzusehen.

Ist vorgesehen, dass die Gemeinden, die sich für mdF entscheiden, für eine gewisse Zeit verpflichten müssen?

Ja. Von den mdF-Gemeinden wird erwartet, dass sie zumindest ein paar Jahre dabei bleiben. Zu Beginn fällt einiges an Sonderaufwand an (Aufbau von mdF und des Netzwerks in der Gemeinde). Das lohnt sich nicht, wenn Gemeinden nach kurzer Zeit wieder aussteigen.
Angemessen dürfte eine initiale Kündigungsfrist von 2 oder 3 Jahren sein. Später ist eine kürzere Kündigungsfrist denkbar. Beim voraussichtlichen Leistungsträger GSBR beträgt die übliche Kündigungsfrist 2 Jahre; dies erlaubt Planungssicherheit.

Die exakten Konditionen sind zwischen den mdF-Gemeinden und dem Leistungsträger noch auszuhandeln. Sie werden vertraglich vereinbart. Das Ziel ist natürlich, dass alle Gemeinden so zufrieden mit den Leistungen von mdF sind, dass sie gar nie austreten möchten! 😉

Ist die Kündigungsfrist sakrosankt (vgl. Frage oben)?

Wenn besondere Umstände vorliegen (z.B. eine Gemeindefusion), gehen wir davon aus, dass mit «gesundem Menschenverstand» eine angemessene Lösung gesucht und nicht blind auf vertraglichen Fristen gepocht wird.

Kann meine Gemeinde sich noch bisschen zurücklehnen, sehen wie sich das neue mdF entwickelt und später auf den Zug aufspringen?

Die 16 Konzeptgemeinden von mdF und der Kanton steckten viel Arbeit in die Erarbeitung und in die Kommunikation des Konzepts mdF. Sie bieten auch den bisher nicht beteiligten Gemeinden an, mdF zu denselben Konditionen mitzunutzen. Im Gegenzug hoffen sie darauf, dass alle Fricktaler Gemeinden das vorliegende Konzept eingehend prüfen und einen nachhaltigen Entscheid über die Beteiligung an mdF fällen.

Es ist wichtig, mdF jetzt zu dimensionieren und dann passend aufzubauen/auszubauen. mdF soll sich nach dem Aufbau konsolidieren können, um eine hohe Effektivität der Leistungen zu erreichen. mdF sollte sich in den ersten Jahren also nicht wiederholt mit neu hinzukommenden Gemeinden beschäftigen müssen. Die Organisation braucht eine gewisse Ruhe. Die 16 Konzeptgemeinden appellieren an Fairness gegenüber den Gemeinden, die von Beginn weg starten und den Aufbau mittragen. Spätere Beitritte sind aber nicht ausgeschlossen und würden fallweise geprüft.

Apropos «Aufspringen»: Ohnehin besteht die Chance, auf ein seit 2012 stetig optimiertes und bewährtes Angebot aufzuspringen.

Wird der Kostenverteiler jedes Jahr angepasst?

Grundsätzlich wird eine konstante Kostenhöhe und Belastung der Gemeinden angestrebt. Die Gemeindebeiträge werden aber voraussichtlich jährlich festgelegt. Denkbare Gründe für Veränderungen sind teilnehmende Gemeinden, verändernde Einwohnerzahlen und das Betriebsergebnis von mdF, wobei letzteres gut planbar ist. Denkbar ist ebenfalls, dass die mdF-Gemeinden oder der Kanton strategische Änderungen vornehmen (z.B. Ausweitung oder Reduktion des Angebots), was grössere Änderungen zur Folge haben kann.

Medienberichte

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