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Verpflegungsgeld für Asylsuchende wird gekürzt

Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat am 8. November entschieden das Verpflegungsgeld von Asylsuchenden (Status N) und vorläufig aufgenommenen Ausländern (Status F) von Fr. 9.- auf neu Fr. 8.- pro Tag zu reduzieren. Der Grossrat hat diesen Entscheid Ende Novemer bestätigt. Das Taschengeld von Fr. 1.- pro Tag und das Kleidergeld von Fr. 20.- pro Monat bleiben bestehen. Die neue Regelung tritt per 01.01.2018 in Kraft. Weitere Informationen in der Medienmitteilung des Kantons. 

 

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